Umfassende Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, Strafen, Ausnahmen und Beschwerdemöglichkeiten im österreichischen Mautsystem.
Das österreichische Mautsystem basiert auf dem Bundesstraßen-Mautgesetz (BStMG), das die Mautpflicht auf Bundesstraßen regelt. Ergänzend gelten die EU-Richtlinie 1999/62/EG (Eurovignette-Richtlinie) und die Straßenverkehrsordnung (StVO).
Die ASFINAG ist als staatliches Unternehmen für den Betrieb und die Finanzierung des österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes zuständig. Sie erhebt die Mautgebühren auf Basis des BStMG.
| Fahrzeugtyp | Mautart | Ausnahme |
|---|---|---|
| PKW, Motorrad (bis 3,5t) | Vignette | Nein |
| Leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5t) | Vignette | Nein |
| Schwere Nutzfahrzeuge (über 3,5t) | GO-Maut | Nein |
| Militärfahrzeuge | Keine | Ja – vollständig befreit |
| Polizeifahrzeuge | Keine | Ja – vollständig befreit |
| Rettungsfahrzeuge | Keine | Ja – vollständig befreit |
| Fahrräder, Mopeds | Keine | Ja – nicht mautpflichtig |
| Fahrzeuge mit Sondergenehmigung | Reduziert/keine | Je nach Genehmigung |
| Ausländische Fahrzeuge | Wie inländische | Nein |
| Diplomatische Fahrzeuge | Keine | Ja – bei entsprechendem Status |
Wer ohne gültige Vignette auf einer mautpflichtigen Strecke angehalten wird, muss eine Ersatzmaut von 120 Euro bezahlen. Diese kann sofort bar oder mit Karte bezahlt werden. Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, wird eine Anzeige erstattet. Die Strafe kann dann bis zu 3.000 Euro betragen. Ausländische Fahrzeuge werden ebenfalls kontrolliert und können zur Zahlung aufgefordert werden.
| Situation | Konsequenz | Betrag |
|---|---|---|
| Fahren ohne Vignette – Ersatzmaut bezahlt | Verfahren eingestellt | 120 Euro |
| Fahren ohne Vignette – Ersatzmaut nicht bezahlt | Anzeige, Verwaltungsstrafe | bis 3.000 Euro |
| Manipulierte Vignette | Anzeige, Verwaltungsstrafe | bis 3.000 Euro |
| Falsch angebrachte Vignette | Ersatzmaut | 120 Euro |
| GO-Maut-Prellerei (LKW) | Anzeige, Verwaltungsstrafe | bis 40.000 Euro |
| Sondermaut-Prellerei | Anzeige, Verwaltungsstrafe | bis 3.000 Euro |
Beschwerden gegen Mautstrafen können schriftlich bei der ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) eingereicht werden. Die Adresse lautet: ASFINAG, Rotenturmstraße 5-9, 1010 Wien. Bitte geben Sie in Ihrer Beschwerde folgende Informationen an: Kennzeichen, Datum und Uhrzeit des Vorfalls, Ort des Vorfalls, Beschreibung des Sachverhalts. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4-6 Wochen.
Bearbeitungszeit: 4–6 Wochen
Einspruchsfrist: 4 Wochen ab Zustellung des Bescheids